WIE LAUTET DIE EINTEILUNG DER LEBENSMITTEL NACH LEBENSMITTELSIMULANZIEN?

 

 

LEBENSMITTELKATEGORIE

PRÜFSIMULANZ

VERTRETENE LEBENSMITTEL

SÄUREN

 

3%-ige Essigsäure

MD 21.3.1973

und Verordnung 10/2011

Essig, Apfelwein, klare einfache oder konzentrierte Frucht- oder Gemüsesäfte, Obstnektar, Limonade, Sirup, Bitter, Kräutertee, Kaffee, Tee, alkoholfreie Getränke, Energydrinks und dergleichen, aromatisiertes Wasser, flüssiger Kaffeeextrakt, Konserven, Joghurt, Feta, Mozzarella, Mayonnaise, Senf

ALKOHOLHALTIGES

 

20%-iges Ethanol Verordnung 10/2011

Alkoholische Getränke (Wein, Likör, Bier), feuchte Süßwaren, Früchte in Form von Püree, Konserven, Pasten oder im eigenen Saft oder in Zuckersirup (Konfitüre, Kompott und ähnliche Erzeugnisse), Gemüse in Form von Püree, Konserven, Pasten oder im eigenen Saft, in alkoholischem Medium haltbar gemachtes Obst und Gemüse, Fisch- oder Fleischkonserven in wässrigem Medium, Eier (flüssiges und gekochtes Eigelb und Eiweiß), wässrige Saucen, Speiseeis

MILCH- UND KÄSEERZEUGNISSE

 

50%-iges Ethanol

Verordnung 10/2011

Milch und Getränke auf Milchbasis, Vollmilch, teilweise getrocknet und entrahmt oder teilweise entrahmt, fermentierte Milch wie Joghurt, Buttermilch und ähnliche Erzeugnisse, Rahm, Schmelzkäse (Weichkäse, Cottage Cheese und ähnliche), haltbar gemachter Käse in wässrigem Medium (Feta, Mozzarella und ähnliche)

ÖLE UND FETTE

 

Pflanzenöl

MD 21.3.1973

und Verordnung 10/2011

Feinbackwaren, Kekse, Kuchen, Brot und andere Backwaren, trocken und frisch, mit Fettstoffen an der Oberfläche, Schokolade und Schokoladenerzeugnisse, Zuckerwaren mit Fettstoffen an der Oberfläche, in ölhaltigem Medium haltbar gemachtes Obst und Gemüse, Schalenfrüchte (Erdnüsse, Kastanien, Maronen, Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pinienkerne und dergleichen) als Paste oder Creme, tierische und pflanzliche Fette und Öle, natürlich oder behandelt (einschließlich Kakaobutter, Schmalz, Butterschmalz, Margarine und andere Fette und Öle aus Wasser-in-Öl-Emulsionen), Frischer Fisch, gekühlt, verarbeitet, gesalzen oder geräuchert, einschließlich Fischeier, in ölhaltigem Medium haltbar gemachter Fisch oder Fleisch, Schalentiere und Weichtiere (einschließlich Austern, essbare Miesmuscheln, Schnecken) ohne Schale in ölhaltigem Medium gekocht oder haltbar gemacht, frisches Fleisch, gekühlt, gesalzen, geräuchert, verarbeitete Fleischerzeugnisse (Schinken, Salami, Speck, Wurst und sonstige) oder in Pasten- oder Cremeform, gebeizte Fleischerzeugnisse in ölhaltigem Medium, natürlicher Käse ohne Rinde oder mit essbarer Rinde (Gouda, Camembert und dergleichen) und Schmelzkäse, in ölhaltigem Medium haltbar gemachter Käse, Fettgebackenes und Gebratenes, verschiedene fetthaltige Erzeugnisse (Zubereitungen zum Herstellen von Suppen, Brühen, Soßen, in flüssiger, fester oder Pulverform; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen, Fertiggerichte einschließlich Hefe und Triebmittel), Saucen von fetthaltiger Beschaffenheit (Mayonnaise, Salatsaucen und sonstige Öl-Wasser-Mischungen, z. B. Saucen auf Kokosnussbasis), Senf, Sandwiches, Pizza und Toast mit Fettstoffen an der Oberfläche, Kakaomasse, Gewürze und Aromen in ölhaltigem Medium (Pesto, Currypaste)

WÄSSRIGE LEBENSMITTEL

 

10%-iges Ethanol

Verordnung 10/2011

Alkoholfreie Getränke oder Getränke mit Alkoholgehalt unter 5%*, Zucker und Zuckererzeugnisse (Melassen, Zuckersirup, Honig und dergleichen), Schalentiere und Weichtiere, frisch in der Schale, ganze Früchte, frisch oder gekühlt, ungeschält, frisches Gemüse, geschält oder in Stücke.

HINWEIS

  • * nicht sauer pH>4,5
  • Wird das Lebensmittel in mehreren Kategorien aufgeführt, muss das Produkt mit mehreren Simulanzien übereinstimmen.
  • Der Ausschluss alkoholischer, mit dem Simulanz 20%-igem Ethanol getesteter Lebensmittel (gemäß EU-Verordnung 10/2011) schließt automatisch auch die mit höher konzentriertem, 50%-igem Ethanol getesteten Milch- und Käseprodukte aus.
  • Die Tests werden gemäß DM 21.3.73 für Gummihandschuhe (mit Anpassungen laut nachfolgender EU-Verordnung 10/2011 wie z.B. die Einführung von 50%-igem Ethanol für Milch- und Käseerzeugnisse) und gemäß EU-Verordnung 10/2011 für Kunststoffhandschuhe durchgeführt.
Kontaktiere uns
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn es um die Herstellung, den Vertrieb und den Verkauf unserer Einweghandschuhe aus Latex, Nitril, Polyethylen, Vinyl und wiederverwendbar geht: Wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Professionalität zur Verfügung.
Nach oben scrollen